Fanclub lila weiße
Maiburg“
§ 1 Name und Sitz des Fanclub
-
Der Fanclub trägt den Namen: „Fanclub lila weiße Maiburg“
-
Der Sitz ist in 49626 Bippen
§ 2 Fanclub-Zweck
-
Der Fanclub dient der Förderung der Fan-Kultur in Bippen, Berge, Fürstenau, Eggermühlen, Ankum und Umgebung sowie der Unterstützung des VfL Osnabrück
§ 3 Mitgliedschaft
-
Mitglied kann jeder werden der VfL Osnabrück-Fan ist (Online-Antrag)
-
Es gibt keine Beschränkung im Hinblick auf das Alter der Mitglieder
-
Die Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen oder mündlichen Antrags beim Vorstand
-
Die Teilnahme an Fahrten wird Jugendlichen unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ermöglicht
-
Ein Aufnahme-Stopp ab einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern ist nicht vorgesehen
-
Kündigungen der Mitgliedschaft sind jederzeit beim Vorstand möglich
-
Mitgliedern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem Fanclub zu schaden! Dies beinhaltet die Verbreitung rechtsextremistischer Gesinnung, Materialien und Parolen
und/oder die vorsätzliche Ausübung und Anstiftung zu Gewalt
-
Zuwiderhandlungen haben den Ausschluss des betreffenden Mitgliedes zur Folge
-
In diesem Fall wird der VfL Osnabrück von solchen Vorkommnissen dieses Mitgliedes informiert, um unsere Distanzierung zu gewährleisten und den Fanclub zu
schützen
§ 4 Beiträge und deren Verwendung Jahresbeitrag
-
Mitglieder bis einschl. 15 Jahre kein
-
Mitglieder ab 16
Jahre
10,- €
Die Mitgliedsbeiträge werden für Fahrten des Clubs, Familienfeste des Clubs, laufende Kosten des Clubs und für Fanclub-Fanartikel nach Absprache mit dem Vorstand,
gegebenenfalls mit den Mitgliedern genutzt.
Drei Möglichkeiten der Beitragszahlung bis zum 31.05 des jeweiligen Jahres:
-
Abbuchung des Beitrages
-
Überweisung auf das Fanclub Konto
-
Barbezahlung bei einer der Kassenwarte
§ 5 Fanclub Vorstand
Der Vorstand sollte aus 7 Vereinsmitgliedern bestehen.
-
Ersten Vorsitzender
-
Zweiten Vorsitzender
-
Erster Kassenwart
-
Zweiten Kassenwart
-
Dritter Kassenwart
-
Erster Schriftführer
-
Zweiter Schriftführer
Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Mitgliederversammlungen finden jeweils einmal im Jahr statt.
Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus. Der Vorstand beruft alle 3 Monate eine Vorstandssitzung ein, bei Bedarf kann dieser Zeitraum
erweitert oder verkürzt werden.
Den Vorstandsmitgliedern ist es möglich innerhalb der 2 Jahre aus familiären oder persönlichen Gründen ihr Amt nieder zu legen. Es muss dann ein Nachfolger in einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden.